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Neue Mindestbeiträge am 1.1.2020 für Vereine sind zu beachten

2016 hat der Landessportbund Rheinland-Pfalz eine zweistufige Erhöhung der Mindestbeiträge beschlossen, die ein Sportverein von seinen Mitgliedern nehmen muss, damit er beim Antrag von Zuschüssen berücksichtigt werden kann.

Die zweite Stufe greift zum 1.1.2020 und jeder Verein muss dann folgende Beträge nehmen:

  • 6 Euro pro Monat von aktiven erwachsenen Vereinsmitgliedern (ab 18)
  • 4 Euro pro Monat von aktiven jugendlichen Vereinsmitgliedern (unter 18)

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