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Verbandsinfos  

Rettungsschirm für Vereine: Antragstellung ab sofort möglich

Bis 12.000 Euro Zuschuss bei Existenzbedrohung

Letze Woche stellte die Landesregierung einen Rettungsschirm für Vereine in Höhe von 10 Mio. Euro vor. Nun ist für alle rund 38 000 Vereine im Land die Möglichkeit gegeben, einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen – sofern ihnen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nachweislich die Insolvenz droht.

Maßgeblichen Anteil am Zustandekommen dieser Vereinshilfe hat der Landessportbund gemeinsam mit den drei regionalen Sportbünden Rheinland, Rheinhessen und Pfalz, die über ein frühzeitig installiertes Meldesystem und Dank der zeitnahen Rückmeldung hunderter Vereine dem Land eine grobe Einschätzung des Finanzbedarfs im Bereich der über 6.000 Sportvereine im Land übermitteln konnten. Für in Existenznot geratene Vereine ist eine Soforthilfe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen möglich.

Hier geht es zum Antrag & den Richtlinien:

Bitte lesen Sie hierzu zunächst die Richtlinien, denen Sie entnehmen können, ob Ihr Verein/Verband antragsberechtigt ist. Kurz zusammengefasst:

  • Ihr Verein muss ein bzw. eine gemäß § 52 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannter Verein sein und seinen Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
  • Ihr Verein darf nicht umsatzsteuerpflichtig sein
  • Sofern eine wirtschaftliche Tätigkeit (im Sinne Pkt. 1 Abs. 6 der Richtlinien zum Programm „Schutzschild für Vereine“) besteht, Ihr Verein also umsatzsteuerpflichtig ist, müssen vorrangig die Bundeszuschüsse aus dem „Corona-Sofort-Hilfe-Programm für kleine Unternehmen und Soloselbständige“ bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) beantragt werden (https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html). Für die Förderfähigkeit von Vereinen im Rahmen dieses ISB-Programms ist ausschlaggebend, ob der Verein wirtschaftlich durchgängig am Markt als Unternehmen tätig ist. Sofern der Verein trotz Umsatzsteuerpflicht keine Soforthilfe aus diesem Programm erhält, ist er berechtigt, Soforthilfen aus dem Programm „Schutzschild für Vereine“ zu beantragen.
  • Ihr Verein muss nachweisen, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Insolvenz und damit Existenzbedrohung führen und diese nicht bereits vor dem 11. März 2020 eingetreten sind.

Das herauszufinden und zu prüfen, dafür trat das Ministerium des Innern und für Sport nun an den Landesportbund und die drei Sportbünde heran. Diese haben sich bereit erklärt, die Prüfung anhand strikt festgelegter Richtlinien und Kriterien des Landes zu übernehmen. Ob es zu weiteren Hilfen zur Sicherung der mittel- und langfristigen Funktions- und Leistungsfähigkeit der Vereine kommen wird, ist derzeit nicht absehbar.

Konkret können insolvenzbedrohte Sportvereine und regionale Fachverbände den Antrag auf den Internetseite des Sportbundes Rheinland/ Sportbund Rheinhessen online ausfüllen, anschließend ausdrucken und rechtsverbindlich unterschrieben diesem zusenden.Zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung können Sie den Antrag zusätzlich per Mail senden an fibu(at)lsb-rlp.de.

Sollten Sie weitere Fragen haben, ist Ihre Ansprechpartnerin beim Sportbund Rheinland:
Barbara Berg
Tel.: 0261 135-145
E-Mail: corona-hilfe[at]sportbund-rheinland.de

Quelle: LSB RLP/Sportbünde

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