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Verbandsinfos  

Perspektiven für den Neustart: Appell an die Hallenträger

Seit über sieben Monaten ist aufgrund des zweiten Lockdowns kein Tischtennissport mehr möglich. Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und dem veröffentlichten Perspektivplan ist nun aber ein wenig Licht am Ende des Tunnels zu erkennen.

 

Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über die aktuellen Entwicklungen informieren und Sie gleichzeitig bitten, mit dem beigefügten Musteranschreiben an die Hallenträger für eine baldige Hallenöffnung zu appellieren, damit wir möglichst zeitnah mit dem Trainings- & Wettkampfbetrieb (wenn auch sicher in einer etwas anderen Form) starten zu können. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen momentan sehr häufig angepasst und überarbeitet werden. Die aktuellen Rechtsgrundlagen sind aktuell immer hier abrufbar. Der Tischtennisverband Rheinland/Rheinhessen wird ständig das beigefügte Hygienekonzept aktualisieren und auf der Homepage veröffentlichen.

 

Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt bis zu einer 7 Tage Inzidenz von 100. Wird dieser Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, greifen automatisch die Regelungen des neuen § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetztes.

 

Sofern die 7 Tage Inzidenz im Kreis unter 100 liegt, gilt: Die kontaktlose Sportausübung in Sporthallen ist grundsätzlich wieder erlaubt, wenn die Ausübung einzeln oder in einer Gruppe, der der Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist, erfolgt (Personen aus zwei Haushalten, maximal 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt). Im Falle eines angeleiteten Trainings ist zuzüglich auch die Anwesenheit eines*einer Trainer*in gestattet. Dabei ist stets eine Kontakterfassung aller Personen in der Halle (Spieler*innen, Trainer*innen) verpflichtend. Des Weiteren muss ein Mindestabstand von 3m eingehalten werden und pro angefangene 40 qm darf nur einer Person Zutritt zur Trainingsfläche gewährt werden. Außerdem gilt die Testpflicht (PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal = Schnelltest oder PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung = Selbsttest). Im Fall der Testung durch geschultes Personal (Schnelltest) darf der Test nicht vor mehr als 24 Stunden vorgenommen worden sein und das Ergebnis muss durch die den Test durchführende Stelle bestätigt sein. Die Bestätigung ist vor dem Betreten der Einrichtung vorzulegen. Im Fall einer Testung durch Eigenanwendung (Selbsttest) ist der Test vor dem Betreten der Einrichtung in Anwesenheit einer von dem Betreiber der Einrichtung beauftragten Person von dem*der Spieler*in durchzuführen. Der Betreiber der Einrichtung hat dem*der Spieler*in oder auf Verlangen das Ergebnis und den Zeitpunkt der Testung zu bestätigen. Für die Bestätigung des Testergebnisses des Schnelltests oder Selbsttests ist das beigefügte Formular zu verwenden. Für vollständig Geimpfte (nach 14 Tagen) und Genesene (Infektion max. vor 6 Monaten) entfällt die Testpflicht. Außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht.

 

Uns ist bewusst, dass diese Regelungen momentan für alle eine große Hürde darstellen, an die Tische zurückzukehren. Dennoch sind wir froh, dass uns mit ersten Öffnungsschritten wieder etwas Hoffnung für den „normalen“ Trainings- und Spielbetrieb gemacht wird.

Wir bitten Sie deshalb mit dem heutigen Schreiben und beigefügten Musteranschreiben Kontakt zu den Hallenträgern aufzunehmen und um eine zeitnahe Öffnung zu appellieren. Nur wenn wir gemeinsam aktiv werden, scheint eine Rückkehr zur Normalität möglich.

 

Als Anlage senden wir Ihnen ein Musteranschreiben für die Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Hallenträger zu, welches mit Ihren persönlichen Daten gefüllt werden kann. Auch der Appell unseres Präsidenten zur Hallenöffnung darf gerne zur Weiterleitung/Anlage beigefügt werden. Außerdem beigefügt ist das aktuelle Hygienekonzept des Verbandes, welches Sie ebenfalls nutzen bzw. an die Hallenträger weiterleiten können. Bitte beachten Sie auch hier, dass dieses ständig angepasst und immer aktuell auf unsere Homepage abgerufen werden kann.

Wir wünschen Ihnen weiterhin gutes Durchhaltevermögen!

Bleiben Sie gesund!

Felix Heinemann          
Präsident