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Verbandsinfos  

Entscheidung zum Umgang mit der Saison 19/20 gefallen

Härtefallantrag bis 28. April stellen!

Der Fachausschuss Spielbetrieb, dem neben dem Referenten Spielbetrieb, dem Jugendwart und dem Referenten Freizeitspielbetrieb auch Vertreter aller 12 Regionen angehören, hat in seiner Online-Sitzung über die noch offenen Punkte der Wertung der Saison 2019/2020 entschieden. Zusammengefasst die Vorgehensweise (es gilt die Abschlusstabelle vom 13.03.2020):


Bundeseinheitlich:

1. Alle zum Zeitpunkt der Aussetzung auf einem Aufstiegsplatz platzierten Mannschaften dürfen in der nächsten Saison in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen.

2. Alle Mannschaften, die einen Abstiegsplatz belegen, müssen in die nächsttiefere Spielklasse absteigen.

Verbandsinterne Regelung:
3. Alle Mannschaften, die einen Relegations-Aufstiegsplatz belegen, dürfen in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen.

4. Mannschaften, die einen Relegations-Abstiegsplatz belegen, erhalten das Recht auf Klassenerhalt.

Nachteil dieser Regelung ist die unterschiedliche Anzahl von absolvierten Mannschaftskämpfen. Daher wurde die folgende Härtefallregelung beschlossen: Für Mannschaften, die aufgrund der Abschlusstabelle vom 13.03.2020 nicht aufsteigen dürfen und solche, die die Klasse nicht halten können, darf der Verein noch bis zum 28.04.2020 einen Härtefallantrag an die Geschäftsstelle unter service@rttvr.info stellen. Bereits eingegangene Anträge müssen nicht erneut gestellt werden.

Für die Entscheidung über den Härtefallantrag werden die nachfolgenden Kriterien festgelegt:

Aufstieg

Für Mannschaften innerhalb einer Klasse, die noch um den Aufstieg gekämpft haben, aber beim Saisonabbruch weniger Spiele absolviert haben gilt folgendes:
könnte diese Mannschaft bei gleicher Anzahl von Spielen wie die Mannschaft, die das Recht auf Aufstieg erworben hat, auf die gleiche Anzahl oder mehr Punkte kommen, dann erhält diese Mannschaft ebenfalls das Recht auf Aufstieg.

Beispiel 1
Die Mannschaft auf dem 1. Tabellenplatz oder auf dem Relegationsplatz hat 15 Spiele.
Die Mannschaft dahinter hat 14 Spiele und 2 oder 1 Punkt weniger. Dann erfüllt diese Mannschaft das Kriterium. Wenn der Abstand 3 oder mehr Punkte beträgt, dann erfüllt sie das Kriterium nicht.


Beispiel 2
Die Mannschaft auf dem 1. Tabellenplatz oder auf dem Relegationsplatz hat 15 Spiele.
Die Mannschaft dahinter hat 13 Spiele und max. 4 Punkte weniger. Dann erfüllt diese Mannschaft das Kriterium. Wenn der Abstand 5 oder mehr Punkte beträgt, dann erfüllt sie das Kriterium nicht.

Abstieg

Für Mannschaften innerhalb einer Klasse, die beim Saisonabbruch auf einem Abstiegsplatz stehen, aber weniger Spiele absolviert haben gilt folgendes:
könnte die Mannschaft noch eine Mannschaft auf einem Nichtabstiegsplatz erreichen mit der gleichen Anzahl von Spielen wie diese Mannschaft auf dem sicheren Tabellenplatz, dann erhält sie das Recht auf Klassenverbleib.

Beispiel 3
Eine Mannschaft belegt mit 14 Spielen und 8:20 Punkten einen Abstiegsplatz. Eine Mannschaft auf einem sicheren Tabellenplatz hat 16 Spiele und 12:20 Punkte. Die Mannschaft auf dem Abstiegsplatz erhält das Recht auf Klassenerhalt da sie mit 2 Spielen mehr ebenfalls einen sicheren Tabellenplatz erreichen könnte.

Es resultiert allerdings keine Verpflichtung, in der Vereinsmeldung die per erfolgreichem Härtefallantrag zugestandene Liga tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Weiter wurde entschieden, dass der Zusatz  zur WO F 3.4.4, der in diesem Jahr noch Gültigkeit hätte, keine Anwendung findet. Damit ist es allen Mannschaften möglich, ohne weitere Konsequenzen auf den Direktaufstieg zu verzichten. Sollte es trotz dieser großzügigen Regelungen noch zu Unterbesetzungen in einzelnen Gruppen kommen, haben die bekannten Auffüllregelungen weiter Bestand.

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