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Anhebung der Vereins-Mitgliedsbeiträge wird erforderlich!

Mit untigem Text des Sportbundes Rheinland möchte ich alle Vereine darauf hinweisen, rechtzeitig Ihre Mitgliederversammlngen bzw. sonstige Gremien (je nach Satzung) einzuberufen, um eventuell notwendige Beitragserhöhungen zu beschließen.

Mit sportlichen Grüßen, Volker Kram


Quelle: www.sportbund-rheinland.de/index.php?id=631

Für das Jahr 2018 ist eine Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge geplant. Die Erhebung der Mindestmitgliedsbeiträge ist Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen. Die Mindestmitgliedsbeiträge sollen in zwei Schritten von derzeit 4,00 EUR für einen Erwachsenen in 2018 auf zunächst 5,00 EUR und ab 2020 auf 6,00 EUR angehoben werden, für jugendliche Mitglieder (15 – 18 Jahre) von derzeit 2,50 auf zunächst 3,50 und dann 4,00 EUR. Die Mindestmitgliedsbeiträge gelten ausschließlich für ein einzelnes erwachsenes bzw. jugendliches Mitglied. Unabhängig von den Mindestmitgliedsbeiträgen kann ein Verein Sonderbeiträge (z.B. Familienbeiträge, Beiträge für passive Mitglieder etc.) erheben, die sich nicht an den Mindestmitgliedsbeiträgen orientieren müssen. Der Beschluss zur Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge erfolgte in der Mitgliederversammlung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz im Juni 2016. Vereine, die ab dem Jahr 2018 Zuschüsse erhalten wollen, müssen ihre Beiträge entsprechend anpassen. Möglich ist diese Anpassung auch in der Mitgliederversammlung 2018 rückwirkend zum 01.01.2018.