Gerichtsbarkeit
In §§ 1 der Rechtsordnung sind die rechtsprechenden Organe des RTTVR festgelegt.
Die Mitglieder der regionalen Schiedsgerichte und des Verbandsschieds- und Ehrengerichts werden beim Verbandstag gewählt.
In §§ 1 der Rechtsordnung sind die rechtsprechenden Organe des RTTVR festgelegt.
Die Mitglieder der regionalen Schiedsgerichte und des Verbandsschieds- und Ehrengerichts werden beim Verbandstag gewählt.