Terminsache: Verbandstag 30.06.2017
Offizielle Bekanntgabe (§ 23.1), Teilnahmeberechtigung (§ 24.3) und Anträge zur Tagesordnung (§ 23.2) der Satzung
§ 23.1: Öffentliche Bekanntgabe/Terminankündigung
Der Verbandstag findet am Fr. 30.06.2017 um 18.00 Uhr in der Kurfürsten-Halle in Mülheim-Kärlich statt.
§ 24.3: Teilnahmeberechtigung
Gemäß § 24.3 sind Verbandsangehörige ohne Antrags-, Rede- und Stimmrecht bei entsprechender schriftlicher Voranmeldung (mindestens 7 Wochen vor dem Verbandstag) teilnahmeberechtigt.
Wir dürfen alle Verbandsangehörigen bitten, sich bis Freitag, 12.05.2017 schriftlich bei der Geschäftsstelle mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Vereinsname anzumelden.
§ 23.2 Anträge zur Tagesordnung
Alle Mitglieder sind berechtigt, bis sechs Wochen vor dem Verbandstag schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung bei der TTVR - Geschäftsstelle einzureichen.
Termin: Freitag, 19.05.2017
Hinweis: § 23.4
Nach Bekanntgabe der Tagesordnung können im Ausnahmefall noch Dringlichkeitsanträge beim Präsidium bis 3 Tage vor dem Verbandstag mit schriftlicher Begründung eingereicht werden. Als Dringlichkeitsanträge sind nur solche Anträge zulässig, die innerhalb der oben erwähnten Fristen nachweisbar nicht eingereicht werden konnten und der Sache nach für den Verband von so herausragender Bedeutung sind, dass sie in die Tagesordnung des Verbandstages aufzunehmen sind. Das Präsidium muss diese Anträge sofort per E-Mail an alle eingeladenen Teilnehmer des Verbandstages bekannt geben. Ferner ist es erforderlich, dass die Delegierten den Antrag mit einfacher Mehrheit der erschienenen Delegierten in die Tagesordnung aufnehmen.
Anträge auf Satzungsänderung können nicht per Dringlichkeitsantrag gestellt werden.
Auf der TTVR-Homepage ist in der Menüleiste ein Button - Verbandstag - eingerichtet. Hier werden fortlaufend alle wichtigen Informationen veröffentlicht.
Das Präsidium
Heinz-Alfred Fuchs
Präsident
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