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Termine Schiedsrichter Aus-/Fortbildung 2015

Wichtig für alle Vereine - Schiedsrichterersatzgestellung

Terminfestlegung durch den Verbands Schiedsrichterausschuss

Schiedsrichterausbildung

Sa./So.  09./10.05.2015  in Speicher/Orenhofen (Eifel)
Verbands-Mannschaftsmeisterschaften der Jugend

Schiedsrichterfortbildung

Sa. 25.04.2015 in Gerolstein (Pokalfinale Da./He. )
Sa. 02.05.2015 in Windhagen ((Relegationsspiele)

Hinweis zur WO D 17 - Schiedsrichterersatzgestellung

17.1 Jeder Verein, der eine Mannschaft im Herrenbereich ab Kreisliga,im Damenbereich ab 1. Rheinlandliga, meldet, muss einen geprüften Schiedsrichter stellen. Von der Pflicht entbunden sind Vereine, die einen sonstigen Funktionsträger, z. B. einen Regionsvertreter oder ein Präsidiums- bzw. Vorstandsmitglied gem. Satzung des DTTB oder des TTVR bzw. einen Spielleiter stellen. Vereine, in deren Mannschaftsspielbetrieb Oberschiedsrichter vorgesehen sind, müssen einen zusätzlichen Schiedsrichter stellen. Die Schiedsrichter und/oder die Funktionäre sind jedes Jahr bei der Vereinsmeldung aufzuführen. 

Geschäftsordnung 9. Schiedsrichterersatzgestellung

Folgende Funktionen gelten als Schiedsrichterersatzgestellung im Sinne der WO:

+ Alle gemäß Satzung gewählten Funktionsträger
+ Beauftragte auf Verbandsebene
+ Ressortleiter auf Regionsebene
+ Spielleiter auf Verbands-und Regionsebene

+ Ehrenmitglieder

4. 2 Strafenkatalog . 4.2 Fehlende Schiedsrichtergestellung der Vereine

In der ersten Saison ohne Schiedsrichter
ab Kreisliga 200,00 €
ab 2. Rheinlandliga 500,00 €

In der zweiten Saison ohne SR
ab Kreisliga 300,00 €
ab 2. Rheinlandliga 750,00 €

Ab der dritten Saison ohne SR (jedes Jahr)
ab Kreisliga 400,00 €
ab 2. Rheinlandliga 1.000,00 €

 

Wir bitten besonders die Vereine, die mit ihrer höchsten Mannschaft in der Saison 2014/2015 in der 1. Kreisklasse spielen, um Beachtung.
Beim Aufstieg in die Kreisliga ist in der Saison 2015/2016 ein Schiedsrichter zu stellen.