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Erwachsenensport  

"Sechs sind künftig zwei zuviel" - Umstellung auf Vierermannschaften in den Herrenklassen beginnt

Die verbandsweite Umstellung auf Vierermannschaften beginnt in der kommenden Saison mit der Verbandsoberliga und der Verbandsliga. Eine Spielzeit später folgen die Bezirksoberliga und Bezirksliga. Ab der Saison 2025/26 wird in allen Herrenklassen nur noch mit Vierermannschaften gespielt.

Hilfe, uns laufen womöglich die Spieler weg …, jetzt müssen unsere Verbandsligaspieler in der Kreisoberliga oder noch tiefer spielen, …???

In der Verbandsliga und Verbandsoberliga wird ab der nächsten Saison mit Vierermannschaften gespielt. Das hat für Vereine zum Teil gravierende Folgen, die mit der bereits im November 2022 veröffentlichten Anpassung der Wettspielordnung F 3.4.5 zum Sonderstartrecht abgemildert werden können.

Was gilt es jetzt in den Vereinen anzugehen? Welche Fragen gilt es frühzeitig vereinsintern zu klären? Was ist zu erledigen?

  • Werden durch die Umstellung viele Spieler nach „unten“ durchgereicht? Wieviele?
  • Können eine/mehrere neue Mannschaften gebildet und gemeldet werden?
  • Wo sollten diese Mannschaften dann möglichst eingestuft werden?
  • Brauchen wir dafür im Verein das Sonderstartrecht?

WO F 3.4.5 Sonderstartrecht

Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich verbandseinheitliche Regelungen beschließen, in denen das Startrecht neu gemeldeter Mannschaften geregelt ist.

 

Im Verband gibt es ein Sonderstartrecht für neu gemeldete Mannschaften nur im Rahmen der unter WO F 3.4.8 definierten Auffüllregelungen.

Neu gemeldete Mannschaften neu gemeldeter Vereine können auf Antrag an den Sportausschuss ein Sonderstartrecht erhalten. Dieser Antrag muss bis zu 01.06. gestellt sein.

Ab dem 01.05.2023 gilt:

Der Sportausschuss entscheidet unabhängig der Auf-/Abstiegsregelung sowie die dazu-gehörigen Vorschriften über Sonderstartrechte in den Damen- und Herrenklassen (Verbands- und Kreisklassen). Dieser Antrag muss bis zum 01.06. gestellt sein.

Auf Antrag eines Vereins kann der Sportausschuss also künftig neu gemeldeten Mannschaften ein Sonderstartrecht auch in einer höheren Spielklasse gewähren. Dabei ist eine Beschränkung nur auf Spielklassen des Kreises nicht vorgesehen, ein Startrecht kann auch auf Verbandsebene erteilt werden.

Gibt es Vorgaben für das Antragsverfahren?

Anträge können formlos bis zum 01.06.2023 23.59 Uhr an die Mailadresse sport@rttvr.info gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben:

  • Verein
  • Anzahl der bisherigen Mannschaften und Spielklassen
  • sowie die Anzahl und Wunschspielklasse der für die neue Saison hinzukommenden Mannschaften
  • Zusätzliche Details (Angabe der Spielstärken in dieser zusätzlichen Mannschaft, Neuzugänge, etc.), die uns mitgeteilt werden, helfen uns bei der Entscheidungsfindung.

Wann kann der Verein mit einer Rückmeldung/Entscheidung rechnen?

Der Sportausschuss wird in seiner Sitzung am 06. Juni 2023 über alle eingegangenen Anträge entscheiden und die Vereine dann umgehend informieren.