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Verbandsinfos  

Rheinland-Pfalz passt 2G-plus-Regelung an

Weitere Ausnahmen von der Testpflicht beschlossen.

In Innenräumen gilt für Erwachsene weiterhin die 2G-Plus-Regel. Das heißt: Der Zugang unter anderem zum Hallensport ist nur für Personen zulässig, die genesen oder geimpft sind und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können.

Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personen:

  • Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben
  • Personen, die vor weniger als drei Monaten die Zweitimpfung erhalten haben
  • Personen, die seit weniger als drei Monaten nach einer Infektion genesen sind
  • Personen, die doppelt geimpft nach einer Infektion wieder genesen sind

Ausnahmen von diesen Regeln gibt es für Kinder unter 12 Jahren, die keinen Test benötigen, sowie für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Für Letztere gilt die 3G-Regel.

Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

Das Hygienekonzept und die Regelungen für den Spielbetrieb wurden entsprechend angepasst und sind im Servicebereich unter Corona abgelegt.