Verbandsinfos
Konsolidierte Fassung: 26. Corona-Bekämpfungsverordnung bringt leichte Lockerungen
Hygienekonzept & Regelungen Spielbetrieb aktualisiert
Das Land Rheinland-Pfalz hat seine aktuelle 26. Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst und heute eine konsolidierte Fassung veröffentlicht. Nachdem der Landessportbund Rheinland-Pfalz die starken Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendsportbetrieb kritisiert hatte und Lösungsansätze in konstruktive Gespräche mit den zuständigen Ministerien eingebracht hat, wurde die Verordnung angepasst und die konsolidierte Fassung erstellt. So gilt mit der Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung die Höchstgrenze von maximal 25 nicht-immunisierten Personen in Warnstufe 1 im Amateur- und Freizeitsport für Kinder und Jugendliche übergangsweise bis zunächst 30. November auch in den Warnstufen 2 und 3. Somit ist eine wie in der alten Fassung festgelegte Personenreduzierung (auf 10 bzw. 5 Personen) bei Kindern & Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre ab sofort nicht mehr vorgesehen.
Außerdem entfällt die Kontaktnachverfolgungspflicht.
Wir haben unser Hygienekonzept & die Regelungen für den Spielbetrieb entsprechend angepasst. Diese und die konsolidierte Fassung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung sind im Downloadbereich abrufbar.
Bei Fragen dazu stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!
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