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Information für die bestehenden TTG-Vereine

Neue Wettspielordnung / Spielgemeinschaften

Alle bestehenden TTG-Vereine werden nicht als Spielgemeinschaft, sondern hinsichtlich der Bestimmungen der neuen Wettspielordnung als ein Verein angesehen.

In Bezug auf den Spielbetrieb können diese Vereine bis zur Verbandsoberliga spielen, ein Aufstieg in die Oberliga ist gemäß Bundesspielordnung an Auflagen gebunden.

Der Sportausschuss
Patrick Aicher
Vizepräsident Sport

 

 

Personal/Hintergrund

Klaus Eli wird 75

Wir gratulieren ganz herzlich zu diesem Ehrentag!