Verbandsinfos
Hygienekonzept aktualisiert
Übungsleiter, die sich nicht selbst sportlich betätigen, fallen damit unabhängig davon, ob ehrenamtlich, hauptamtlich oder geringügig beschäftigt, unter die 3G-Regelung.
Dabei ist allerdings nach Auskunft des Sportbundes Rheinland die Vorgabe, dass diese Übungsleiter sich nicht selbst sportlich betätigen, sehr eng gefasst. Hilfestellung gehört nicht dazu, sehr wohl aber das Vormachen und Demonstrieren von Übungen. Wenn Übungsleiter sich in diesem Sinne sportlich betätigen, so fallen sie nicht unter die 3G-Regelung für den Arbeitsplatz, sondern unter die 2G-plus-Regel im Innenbereich.
Alle Dateien finden sie wie immer unter
Service/Corona.
Leistungssport
Erstes Heimspiel im neuen Jahr: Grenzau empfängt Ochsenhausen
Die Westerwälder empfangen am 14. Januar um 19 Uhr die TTF Liebherr Ochsenhausen
Öffentlichkeitsarbeit
Das erwartet Sie in der Januar-Ausgabe von tischtennis
Wie Fan Zhendong Saarbrücken zum Pokalsieg führte



