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Erwachsenensport   Verbandsinfos  

Hallensport ab 27. Mai 2020 unter strengen Voraussetzungen wieder erlaubt

Neues Schutz- und Handlungskonzept unterstützt Vereine bei der Rückkehr zum Trainingsbetrieb

Der Tischtennissport in Rheinland-Pfalz kann seit gestern wieder leicht aufatmen.  Die Landesregierung hat am Mittwoch weitere Lockerungen für den Sport beschlossen und verkündet, dass ab dem 27. Mai Innensportanlagen wieder geöffnet werden dürfen. Dabei sind „spezifische Auflagen“ zu beachten. Wettkampfsituationen oder Wettkampfsimulationen bleiben weiterhin untersagt.

Der DTTB und seine 18 Landesverbände haben in diesem Zusammenhang in Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund Maßnahmen und optionale Hinweise für Abstandsregelung, Hygienemaßnahmen und Rahmenbedingungen zusammengefasst und legen ein überarbeitetes Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland vor. Das Konzept soll Vereinen und Tischtennis-Abteilungen dazu dienen, den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze zu ermöglichen. Berücksichtigt sind v.a. die Abstandsregelungen und besondere Hygienemaßnahmen während der COVID-19-Pandemie, damit der Tischtennissport schrittweise wieder aufgenommen werden kann. Das Konzept wird kontinuierlich an die jeweiligen staatlichen Vorgaben angepasst.

Wir möchten besonders darauf hinweisen, dass für die Öffnung der Hallen die Träger der Hallen, also Landkreise, Städte und Gemeinden verantwortlich sind. Die Vereine sollten sich vorab mit den entsprechenden Verantwortlichen in Verbindung setzen, um die Voraussetzungen zu erfragen. Das Schutz- und Handlungskonzept kann als Grundlage dafür dienen und ggf. an die verantwortliche Stelle weitergegeben werden.

Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus diesem Schutz- und Handlungskonzept liegt originär beim Verein bzw. Träger des Stützpunktes oder wird diesem im Zuge der Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen. Das bedeutet: Zuständig ist der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes!

Im Zusammenhang des Konzeptes geht es auch um die Benennung eines Hygiene-Beauftragten eines jeden Vereins, der/die als Ansprechpartner*in für alle Fragen rund um die Corona-Thematik dient und die Einhaltung der Maßnahmen des Schutz- und Handlungskonzeptes überwacht. Hierfür haben wir im Vereins-Adminbereich in click-TT analog der bekannten Funktionen wie z. B. „Sportwart“, „Abteilungsleiter/1. Vorsitzender“ etc. eine neue Funktion „Hygiene-Beauftragter“ eingeführt, über die wir die Vereine bitten, einen Hygiene-Beauftragten zu benennen.

Zum Wettkampfbetrieb wurde ebenfalls ein Gremium aus Mitgliedern des DTTB und der Landesverbände eingesetzt, welches Vorschläge zum möglichen Ablauf der Saison 2020/2021 erarbeitet. Diese werden in Kürze mit den Sportwarten der Verbände besprochen. Danach wird gegebenenfalls einen außerordentlicher Bundestag entscheiden, wie die kommende Saison durchgeführt werden kann. 

Bei allen Lockerungen gilt laut Landesregierung weiterhin: strenge Beobachtung der Infektionen, Auflagen und Hygienepläne, Schutzmaßnahmen, Abstand halten und vor allem die Kontaktbeschränkung!

Alle Neuigkeiten sind auch immer auf der TTVR-Webseite zu finden.

 

Hier finden Sie vom DTTB gefertigte Plakate und Flyer mit dem Handlungs- und Schutzkonzept und Bilder für die Homepage & Social Media

Der RTTVR hat ein Schreiben für die Vereine verfasst, welches dabei helfen kann, die Kommune bzw. den Träger der Halle von dem Öffnen der Halle für den Tischtennissport zu überzeugen. Dieses kann man sich herunterladen und individuell mit Vereinslogo, Vereinsanschrift und Unterschrift versehen. Untenstehend kann man das Word-Dokument herunterladen.

 

 

 

FAQs

·         Darf mein Verein ab dem 27. Mai wieder den Trainingsbetrieb aufnehmen?

Das hängt vom Träger der Sporthallen ab. Als Träger fungieren oft Landkreis, Städte oder Gemeinden. Auch wenn die Landesregierung in Rheinland-Pfalz eine Öffnung der Innensportanlagen ab 27. Mai grundsätzlich erlaubt hat, dürfen die Träger selbst über eine Öffnung entscheiden. Fragen Sie deshalb direkt beim jeweiligen Träger nach unter welchen Voraussetzungen ein Trainingsbetrieb wieder stattfinden darf.

·         Muss mein Verein alle im Handlungs- und Schutzkonzept des DTTBs genannten Maßnahmen erfüllen?

Die im Handlungs- und Schutzgesetzt des DTTBs genannten Maßnahmen sind optionale Hinweise. Diese dienen der Erläuterung oder enthalten weitergehende mögliche Maßnahmen, die jedoch keinen verbindlichen Charakter haben. Jede Kommune kann eigene Kriterien festlegen, die dann verbindlich umgesetzt werden müssen. Bitte fragen Sie direkt beim Träger der Halle nach den Kriterien.

 

·         Wer trägt die Verantwortung bei der Aufnahme des Trainingsbetriebs?

Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus diesem Schutz- und Handlungskonzept liegt originär beim Verein oder wird diesem im Zuge der Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen. Das bedeutet: Zuständig ist der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes!

Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen staatlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes zu entrichten hat.

Der Deutsche Tischtennis-Bund und der RTTVR übernehmen mit diesem  Schutz- und Handlungskonzept keine Verantwortung für eine Ansteckung mit dem Coronavirus während eines Tischtennistrainings oder -wettkampfs.

 

·         Wie kann mein Verein den entsprechenden Träger der Halle von einem Einstieg in den Trainingsbetrieb überzeugen?

Vielfach knüpfen die zuständigen staatlichen Stellen die Genehmigung des Sportbetriebs an das sportartspezifische Covid-19-Schutzkonzept des jeweiligen Spitzenverbandes. Dies erfolgt manchmal in der Form der verbindlichen Übernahme und manchmal als dringende Empfehlung.Das Schutz- und Handlungskonzept kann also als Grundlage dafür dienen und ggf. an die verantwortliche Stelle weitergegeben werden.

 

·         Ab wann ist ein Wettkampfbetrieb wieder zulässig?

Der Wettkampfbetrieb und die Wettkampfsimulation ist strikt untersagt. Ab wann ein geregelter Spiel- und Wettkampfbetrieb wieder zulässig ist, ist derzeit noch nicht geklärt.

 

Mein Verein hat eine eigene Halle. Kann ich den Trainingsbetrieb ohne Rücksprache aufnehmen?

Wir empfehlen hier, trotzdem Kontakt mit der Kommune aufzunehmen und Kriterien zu erfragen, wann und wie eine Hallenöffnung möglich ist. Es gibt durchaus Kommunen die Vereinen trotz eigener Halle eine Öffnung untersagt hat.