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Doppelte Spielberechtigung für Damen

Damen dürfen bis 1. Bezirksliga Herren als Stammspieler eingesetzt werden

Das in der Saison 2013-2014 gestartete Pilotprojekt „Doppelte Spielberechtigung für Damen, die in Herrenmannschaften gemeldet sind“ wird auch in der Saison 2014-2015 fortgesetzt.

Damit gilt weiterhin:

Damen können sowohl in Damen- als auch in Herrenmannschaften ihrem TTR-Wert entsprechend gemeldet werden und sind in beiden Mannschaften voll spielberechtigt. Zudem können sie in höheren Mannschaften als Ersatzspieler bis einschließlich 1. Bezirksliga Herren eingesetzt werden. Dabei ist die Anzahl der Ersatzgestellungen auf insgesamt 3 Einsätze beschränkt.
Die Doppelte Spielberechtigung für Damen beschränkt sich auf den Einsatz im Geltungsbereich des TTVR bis 1. Rheinlandliga. Spielerinnen, die ab der Verbandsoberliga (VOL) als Stammspielerinnen gemeldet werden sind von diesem Pilotprojekt ausgenommen.
Für Spielerinnen mit SBE, die in einer Jugendmannschaft sowie in einer Herrenmannschaft gemeldet sind, kann keine weitere volle Spielberechtigung genehmigt werden. Hier besteht nur die Möglichkeit, die Ersatzgestellung zu beschränken, so dass diese Einsätze nur in der Damenmannschaft (3 je Halbserie) möglich sind. Dazu wird die Spielerin mit dem Status SES in die Damenmannschaft ihrem TTR-Wert entsprechend eingereiht. Damit einher gehen dann SPV-Vermerke für die Jugend und die Herrenmannschaft. Den Status SES kann nur der Verbandsspielleiter setzen, hierfür muss der Verein einen formlosen Antrag (bis zum 22.06.2014) per Mail an wolfgang.hahn@ttvr.info senden.

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