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Verbandsinfos  

Aktualisiert: Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes RLP

Das Land Rheinland-Pfalz hat Änderungen an der Corona-Bekämpfungsverordnung vorgenommen. Ab dem 16. September greift die überarbeitete 11. Verordnung.

Von Mittwoch (16. September 2020) an gilt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung, die für viele Branchen Lockerungen bringt. Auch der Sport darf sich über kleine Maßnahmen zurück zur Normalität freuen.

So ist weiterhin der Trainings- und Wettkampfbetrieb in festen Kleingruppen von insgesamt nur bis zu 30 Personen zulässig, allerdings kann im Einzelfall diese Anzahl überschritten werden, wenn für die Durchführung eines ordnungsgemäßen und regelkonformen Wettkampfes die Notwendigkeit besteht, dass mehr Sportler*innen teilnehmen müssen.

Außerdem wurde die Personenbegrenzung gelockert. So muss nun beim Training und Wettkampf mit mehr als 10 Personen die Personenbegrenzung von 1 Person je 5qm Fläche eingehalten werden und nicht mehr 10qm pro Person.

Die weiteren Maßnahmen (Kontakterfassung etc.) bleiben weiterhin bestehen.

Weitere Informationen sind der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung bzw. dem Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich des Landes Rheinland-Pfalz zu entnehmen.