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Änderung der Schiedsrichterordnung

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2014 eine Änderung der Schiedsrichterordnung beschlossen.Gültigkeit der Lizenz jetzt 3 Jahre

Auszug aus der SR-Ordnung (Ziffer 10 und 11)

10. Gültigkeit der Schiedsrichterlizenz

Die Verbandsschiedsrichterlizenz ist innerhalb des DTTB gültig. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.
Sie erlischt zum 30.06. des 3. Jahres, sofern nicht eine Verlängerung nach Ziffer 11 der Schiedsrichterordnung erfolgt.

11. Verlängerung der Schiedsrichterlizenz

Zur Verlängerung der Lizenz um weitere 3 Jahre muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Lizenz eine Fortbildungsveranstaltung besucht werden. Die Fortbildungskriterien werden vom VSRA festgelegt und sind zum Erhalt der Lizenzverlängerung für alle Verbandsschiedsrichter bindend.

Fortbildungskriterien sind u.a.:
-    Ausfüllen eines Testbogens
-    praktischer Einsatz am Tisch
-    mündlicher Prüfung