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Änderung der Ehrenordnung

Wichtig für die Beantragung von Ehrungen

Änderungen in der Ehrenordnung (Neu § 3 Nr. 3, § 4 Nr. 5, § 10)

§ 3    Ehrungen

Der TTVR kann verleihen:

1.    Die Verbandssiegernadel in den Stufen Bronze, Silber und Gold
2.    Die Verbandssiegernadel in Gold mit den Jahreszahlen 30, 40, 50 und 60 Jahre
3.   Die Verbandssiegermedaille in Gold (Gravur) 65, 70, 75, 80 Jahre
4.    Der Schüler- und Jugendsiegerteller
5.    Die Verbandssportnadel in den Stufen Bronze, Silber, Gold und der Verbandssportteller
6.    Den Verbandsehrenbrief
7.    Die Verbandsehrennadel in den Stufen Bronze, Silber und Gold
8.    Die Ehrenmedaille
9.    Den Ehrenteller
8.    Die Vereinsehrungen mit den Stufen - Jubiläumsteller mit Urkunde 50, 75 und 100   Jahre

§ 4 - Neu Nr. 5

5. Die Verbandssiegermedaille in Gold (Gravur mit Name/Jahreszahl und Verleihungsdatum
auf der Rückseite der TTVR Emblemmedaille) kann verliehen werden


a)    mit Jahreszahl 65 für mindestens 65-jähriges aktives Spielen
b)    mit Jahreszahl 70 für mindestens 70-jähriges aktives Spielen
c)    mit Jahreszahl 75 für mindestens 75-jähriges aktives Spielen
d)    mit Jahreszahl 80 für mindestens 80-jähriges aktives Spielen

§ 10    Ausnahmeregelungen

Wird ein Spieler bzw. Mitarbeiter erstmals geehrt, so ist grundsätzlich nur eine Ehrung mit der Siegernadel bzw.  Ehrennadel in  Gold  möglich.
Erfüllt diese Person schon die Voraussetzungen für eine der nächsten Ehrungsstufen, so kann der Regionsvorsitzende bzw. der Präsident in Ausnahmefällen die höhere Ehrungsstufe verleihen.


Die Verleihung der Siegernadel Gold mit Jahreszahl durch den Vizepräsidenten Sport setzt grundsätzlich die Siegernadel Gold voraus.


In besonders gelagerten Einzelfällen kann von den Bedingungen abgewichen werden (z.B. bei vorzeitiger Invalidität eines sonst erfolgreichen Aktiven).


 

Personal/Hintergrund

Klaus Eli wird 75

Wir gratulieren ganz herzlich zu diesem Ehrentag!