Verbandsinfos
Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung
Die Änderungen sind gültig mit Wirkung zum 01.07.2021
Der Hauptausschuss des RTTVR hat in seiner Sitzung am 26.03.2021 die Beitrags- und Gebührenordnung in den nachstehend aufgeführten Punkten geändert.
6.6 Verbandsbeitrag je gemeldeter Mannschaft in Herren-Klasse
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Beitrag bisher |
Ab 01.07.2021 |
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43,00 € |
50,00 € |
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77,00 € |
79,00 € |
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114,00 € |
117,00 € |
|
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145,00 € |
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175,00 € |
179,00 € |
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241,00 € |
245,00 € |
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271,00 € |
275,00 € |
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296,00 € |
300,00 € |
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350,00 € |
449,00 € |
6.7 Verbandsbeitrag je gemeldeter Mannschaft in Damen-Klasse
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Beitrag bisher |
Ab 01.07.2021 |
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0,00 € |
0,00 € |
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104,00 € |
107,00 € |
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158,00 € |
161,00 € |
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192,00 € |
195,00 € |
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213,00 € |
216,00 € |
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241,00 € |
245,00 € |
6.11 Sonstige Voraussetzungen für die Teilnahme am Punktspielbetrieb (Voraussetzung nach WO F 2.5)
Jeder Verein, der eine Mannschaft im Herrenbereich ab KreisligaKreisoberliga, im Damenbereich ab Verbandsliga, meldet, muss einen lizenzierten Schiedsrichter stellen. Von der Pflicht entbunden sind Vereine, die einen Funktionsträger gemäß Satzung des DTTB oder Geschäftsordnung des RTTVR stellen. Ebenfalls entbunden sind Vereine, die einen Spielleiter stellen, der mindestens 3 Gruppen verwaltet. Vereine mit Mannschaften, die der Bundesspielordnung unterliegen, müssen 2 lizenzierte Schiedsrichter (alternativ einen Funktionär und einen Schiedsrichter) stellen. Schiedsrichter und Funktionsträger sind jährlich in der Vereinsmeldung aufzuführen.
Bei fehlender Schiedsrichtergestellung wird dem Verein eine Gebühr wie folgt in Rechnung gestellt:
- 1. Saison ohne SR
- 200,00 € (ab Kreisoberliga)
- 500,00 € (ab Verbandsliga)
- 2. Saison ohne SR
- 300,00 € (ab Kreisoberliga)
- 750,00 € (ab Verbandsliga)
- Ab der 3.Saison ohne SR jährlich
- 400,00 € (ab Kreisoberliga)
- 1000,00 € (ab Verbandsliga)
Für das Jahr 2020 gilt davon abweichend für die Vereine des ehemaligen RTTV die Regelung der Ehrenamtsumlage.
Für das Jahr 2020 gilt weiterhin, dass die Meldung für die Schiedsrichter- und Funktionsträgergestellung einmalig über die Vereinsmeldung hinaus bis zum 31.07.2020 durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle möglich ist.
Alle übrigen Punkte/Ziffern behalten ihre Gültigkeit bei.
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