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Verbandsinfos  

Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung & Tabelle der Strafgebühren

Der Hauptausschuss des RTTVR hat im Umlaufbeschluss die Beitrags- und Gebührenordnung & die Tabelle der Strafgebühren in den nachstehend aufgeführten Punkten geändert. Die Begründungen sind den untenstehenden Ausführungen zu entnehmen. Die Änderungen sind gültig mit Wirkung zum 1. Juli 2021.

Änderung bzw. Ergänzung von Ziffer 6.6 + 6.7 der Beitrags- und Gebührenordnung des RTTVR:

In der Saison 2021/2022 wird bei Rückzug einer Mannschaft vor dem ersten offiziellen Spieltag gemäß Rahmenterminplan (30.08.2021) dem Verein der Beitrag der gemeldeten Mannschaft zu 50 % erstattet.

6.6 Verbandsbeitrag je gemeldeter Mannschaft in Herren-Klasse          

  • Alternativer Spielbetrieb                 50,00 €
  • 4. Kreisklasse und tiefer                79,00 €
  • 3./2./Kreisklasse                         117,00 €
  • Kreisliga/ 1. Kreisklasse              145,00 €
  • Kreisoberliga/Bezirksliga             179,00 €
  • Verbandsligen/Bezirksoberliga      245,00 €
  • Verbandsoberliga                         275,00 €
  • Oberliga Südwest                        300,00 €
  • Regionalliga                                449,00 €    

6.7 Verbandsbeitrag je gemeldeter Mannschaft in Damen-Klasse          

  • Kreisklassen                                  0,00 €
  • Bezirksliga                                 107,00 €
  • Verbandsligen/Bezirksoberliga      161,00 €
  • Verbandsoberliga                         195,00 €
  • Oberliga Südwest                        216,00 €
  • Regionalliga                                245,00 €

 

Begründung: Mehrere Vereine haben uns in den vergangenen Tagen die Rückmeldung gegeben, dass sie Schwierigkeiten haben, ihre Mannschaften zu melden, weil sie aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen ihre Spieler*innen lange Zeit nicht gesehen haben und Versammlungen nach wie vor schwierig sind. Daher wissen sie nicht genau wissen, wie viele Aktive ihnen noch zur Verfügung stehen. Wir möchten diesen Vereinen mit dieser Ergänzung der BGO für die Saison 2021/22 entgegenkommen und das finanzielle Risiko überschaubar halten, falls z.B. doch nicht alle geplanten Mannschaften zustande kommen oder sich Änderungen ergeben, die einen Rückzug erforderlich machen. Wir hoffen, dass trotz der erschwerten Umstände möglichst viele Mannschaften zum Spielbetrieb der kommenden Saison melden.

 

Änderung bzw. Ergänzung von Ziffer 4, G 7.3 der Tabelle der Strafgebühren des RTTVR:

 

Zurückziehung/Streichung einer Mannschaft in Abhängigkeit von der Spielklasse

Zusatz: Die Strafen zur Zurückziehung/Streichung sind in der Saison 2021/2022 ausgesetzt.

Begründung: Aufgrund der Fortdauer der Corona-Pandemie werden die Ordnungsgebühren für Mannschaftsrückzug/Streichung analog zur Saison 2020/2021 ausgesetzt. Dies gilt sowohl für den Ligen- und auch für den Pokalspielbetrieb. Auch mit dieser Maßnahme möchten wir den Vereinen vor allem im Hinblick auf die Unwägbarkeiten des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie eine gewisse Flexibilität bieten und das finanzielle Risiko bei Zurückziehung einer Mannschaft abmildern.

Die überarbeiteten Ordnungen sind hier abzurufen.