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Absetzung von Spielen ab sofort kurzfristig & unkompliziert möglich

Die rasante Entwicklung der Corona-Pandemie hat auch in Rheinland-Pfalz zu deutlichen ansteigenden Infektionszahlen geführt. Viele Vereine haben in den vergangenen Tagen ihre Bedenken zur Fortführung des Spielbetriebs an uns herangetragen. Deshalb hat das RTTVR-Präsidium als Entscheidungsgremium am 22. Oktober 2020 entschieden, Abschnitt M 5 der Wettspielordnung anzuwenden. 

M 5 .... Verlegung von Spielterminen     
Das Entscheidungsgremium darf Abweichungen von WO G 6 bzgl. der Verlegung und Absetzung von Spielterminen beschließen.

Für Mannschaftsspiele, die in der Zeit vom 23.10.2020 bis 15.11.2020 angesetzt sind, gilt:
Vereine, die in der jetzigen Situation nicht spielen wollen, können kurzfristig und unkompliziert (auch ohne Zustimmung des Gegners) eine Spielabsetzung beantragen.

Das Ganze gilt auch für den Jugensspielbetrieb.

Der Antrag auf Absetzung kann sowohl vom Heim- als auch Gastverein an den zuständigen Spielleiter gestellt werden. Der Antrag darf von den Vereinen frühestens sieben Tage und spätestens 48 Stunden vor dem Termin des Mannschaftskampfes an den Spielleiter gestellt werden. Bei kurzfristigeren Ereignissen, die eine Spielverlegung rechtfertigen könnten, empfehlen wir, eine einvernehmliche Lösung mit der gegnerischen Mannschaft herbeizuführen und falls das nicht möglich ist, die Entscheidung des zuständigen Spielleiters herbeizuführen.

Gerade bei kurzfristigen Absetzungswünschen ist es ratsam und fair gegenüber dem Gegner, diese nicht nur online über click-TT zu beantragen, sondern besser zusätzlich den direkten Kontakt zu Gegner und zuständigem Spielleiter zu suchen (Telefon/E-Mail). Die Umsetzung durch den Spielleiter ist spätestens 24 Stunden vor Beginn des Mannschaftskampfes vorzunehmen.

Da die 48-Stunden-Regel für Spiele an diesem Wochenende noch nicht greifen kann, dürfen dort angesetzte Spiele kurzfristig abgesetzt werden.  Über diese Absagen sind Spielleiter und gegnerische Mannschaft zusätzlich telefonisch oder per Mail zu informieren.

Die abgesetzte Begegnung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.         

Ein unvollständiges Antreten wird weiterhin nicht sanktioniert. Ein Nicht-Antreten statt Spielabsetzung wird gemäß Strafordnung weiterhin sanktioniert.

 

Begründung der Entscheidung:

Die Situation in den einzelnen Landkreisen unseres Verbandsgebietes ist trotz zum Teil hoher Infektionszahlen sehr unterschiedlich.

Wir haben den Vereinen mit unserem Hygienekonzept (welches von den Vereinen größtenteils sehr gut umgesetzt wird) ein tragfähiges Instrument zur Durchführung von Mannschaftsspielen an die Hand gegeben. Die aktuellen Erkenntnisse der Infektionswege belegen das deutlich, der Sport rangiert hier mit Abstand hinter privaten Ansteckungswegen.

Auf der anderen Seite haben sowohl Bund als auch Land dazu aufgerufen, unnötige Reisen (gerade auch in Risikogebiete) und unnötige Termine zu vermeiden.

Nach Abwägung aller vorliegenden Fakten möchten wir diesen Umständen gerecht werden und allen Vereinen, die zum jetzigen Zeitpunkt spielen können und wollen, Tischtennis-Wettkampfsport weiterhin ermöglichen. Wir wollen aber auch denen Gehör schenken, die in dieser Situation nicht spielen möchten.

Der RTTVR hat gegenüber den Sportlerinnen und Sportlern in den Vereinen eine hohe Verantwortung, dieser wollen wir mit der neuen Regelung nachkommen. Gleichzeitig wollen wir auch unseren Satzungsauftrag, die Pflege des Tischtennissportes, nicht aus den Augen verlieren. Daher wäre die Entscheidung für eine Unterbrechung oder gar den Abbruch der Saison zum jetzigen Zeitpunkt nur das letzte der in Frage kommenden Mittel gewesen.

Sollten sich die Vorgaben durch die Landesregierung ändern, werden wir die Situation neu bewerten.

In den nächsten Tagen und Wochen werden die einzelnen Gremien (Sportausschuss, AG Mannschaftssport und Präsidium) die Entwicklung beobachten. Rechtzeitig vor dem 15. November werden wir alle Vereine über das weitere Vorgehen informieren, unter anderem darüber, ob wir von der Möglichkeit, das Ende der Hinrunde weiter zu verschieben, Gebrauch machen.

Wir appellieren an alle Mannschaften, die spielen: bitte haltet euch an die entsprechenden Hygienekonzepte und tragt damit zum Gesundheitsschutz bei.

Wir empfehlen, vor allem in Risikogebieten auf Zuschauer weitestgehend zu verzichten. In jedem Fall sind die diesbezüglich geltenden örtlich geltenden Vorschriften zu beachten.

Abschließend bitten wir darum, den Entscheidungen der Mannschaftskollegen und Gegner, zu spielen oder nicht spielen zu wollen, Respekt und Verständnis entgegenzubringen. Wir befinden uns nach wie vor in einer Ausnahmesituation und jeder Einzelne bringt unterschiedliche Voraussetzungen und Ansichten mit, aus denen er sich für das eine oder andere entscheidet. Und alle Gründe sind nachvollziehbar. Deswegen hoffe ich, dass wir auch in dieser Situation die Fairness füreinander aufbringen, für die unser Sport bekannt ist.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Spieler*innen, Vereinen und Funktionären für die zahlreichen Anregungen und Meinungen bedanken, die in unseren Prozess der Entscheidungsfindung eingeflossen sind und diesen bereichert haben.

Gerne könnt ihr euch bei Fragen an die Geschäftsstelle wenden.

Bleibt rücksichtsvoll, achtsam und gesund!

Euer RTTVR-Präsidium