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26. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht

Hygienekonzept, Regelungen Spielbetrieb & Anwesenheitsliste aktualisiert

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die neue und damit 26. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab Sonntag, 12. September 2021 gültig sein wird.

Im Wesentlich ändert sich vor allem, dass nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz zu Rate gezogen wird, sondern neue Warnstufen entwickelt wurden, die sich aus den Leitindikatoren Sieben-Tage-Inzidenz, Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten zusammensetzen. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen würden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden, so die Ministerpräsidentin. Die aktuellen Werte dieser drei Leitindikatoren werden auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Erreichen für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in dieser Verordnung festgelegten Wertebereich, so wird der Landkreis oder die kreisfreie Stadt den Zeitpunkt, ab dem die jeweilige Warnstufe in seinem oder ihrem Gebiet gilt, kommunizieren.

Für den Sport wurden folgende neuen Regelungen festgelegt:

  • Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen (Außenbereich) und in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen (Innenbereich) zulässig, wenn bei der Sportausübung höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellten Personen teilnehmen. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl nach Satz 1 auf zehn Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf Personen.
  • Im Innenbereich gilt weiterhin die Testpflicht. Die Testpflicht entfällt für Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) und Genesene (Infektion vor max. 6 Monaten), für Kinder bis einschließlich 11 Jahre (Achtung: NEU, vorher: 14 Jahre) und Schüler*innen
  • Es gilt das Abstandsgebot von 1,50m.

  • Nachdem auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse die Vermeidung der Übertragung über Aerosole die zentrale Rolle bei der Verbreitung des Virus spielt und Schmierinfektionen nachrangig zu betrachten sind haben kann zukünftig auf die Reinigung der Tische und Bälle nach jeder Begegnung verzichtet werden.
  • Für Veranstaltungen gilt künftig: Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 250 Zuschauer*innen oder Teilnehmer*innen, die nicht-immunisierte Personen sind, zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl auf 100; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziert sich die Personenzahl auf 50.  Über diesen Personenkreis hinaus können ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.  Es gelten nach Wahl der*des Veranstalter*in 
  • das Abstandsgebot nach § 3 Abs. 1 Satz 1; in Einrichtungen mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan kann das Abstandsgebot durch einen freien Sitzplatz zwischen jedem belegten Sitzplatz innerhalb einer Reihe sowie vor und hinter jedem belegten Sitzplatz gewahrt werden oder
  • die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2.
  • Pflicht zur Kontakterfassung nach § 3 Abs. 6 Satz 1
  • die Testpflicht nach § 3 Abs. 7. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach Satz 1 bis 5 gewährleistet.
  • Finden sich unter den Zuschauer*innen oder Teilnehmer*innen und einer Veranstaltung nach den Absätzen 2 und 3 höchstens 25 gleichzeitig anwesende nicht-immunisierte Personen, entfällt die Einhaltung des Abstandsgebots und der Maskenpflicht. Die übrigen geregelten Schutzmaßnahmen bleiben unberührt. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl nach Satz 1 auf zehn Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf Personen.

 

Neben dem Hygienekonzept haben wir auch unsere Anwesenheitsliste und die Regelungen zum Punktspielbetrieb leicht modifiziert. Wir bitten um Beachtung.

Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Regelungen haben, stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!

Die aktuellen Dokumente sind auch immer hier abrufbar.

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Klaus Eli wird 75

Wir gratulieren ganz herzlich zu diesem Ehrentag!