Update 2: aktuelle Corona-Entwicklungen
Keine Testpflicht für Menschen mit Auffrischungsimpfung!
Noch immer steht der neue Wortlaut der Corona-Landesverordnung aus, dennoch sind bereits gefasste Beschlüsse veröffentlicht. So wurde heute entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind.
Was gilt nun für wen ab dem 04.12.2021?
- für Erwachsene gilt flächendeckend 2G-plus-Regel
- für alle mit Auffrischimpfung entfällt die Testpflicht
- Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate sind ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen
- für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G - geimpte und genesene Kinder brauchen damit keinen Test
Sobald die neue Verordnung veröffentlicht ist, wird das Hygienekonzept entsprechend aktualisiert.
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