Verbandsinfos
Hygienekonzept aktualisiert
Übungsleiter, die sich nicht selbst sportlich betätigen, fallen damit unabhängig davon, ob ehrenamtlich, hauptamtlich oder geringügig beschäftigt, unter die 3G-Regelung.
Dabei ist allerdings nach Auskunft des Sportbundes Rheinland die Vorgabe, dass diese Übungsleiter sich nicht selbst sportlich betätigen, sehr eng gefasst. Hilfestellung gehört nicht dazu, sehr wohl aber das Vormachen und Demonstrieren von Übungen. Wenn Übungsleiter sich in diesem Sinne sportlich betätigen, so fallen sie nicht unter die 3G-Regelung für den Arbeitsplatz, sondern unter die 2G-plus-Regel im Innenbereich.
Alle Dateien finden sie wie immer unter
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