Verbandsinfos
Ab 04.03.2022 gilt wieder 3G: Rheinland-Pfalz lockert die Corona-Regeln
Minderjährige sind von der Testpflicht befreit
Mit der der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes folgen am 4. März weitere Öffnungsschritte in Rheinland-Pfalz.
Neben den weitreichenden Änderungen in Freizeit und Beruf profitiert natürlich auch der Sport von den Öffnungen. So gilt unter anderem ab dem 4. März im Innenbereich von Sportanlagen 3G.
Wir haben unser Hygienekonzept und die Regelungen für den Spielbetrieb entsprechend angepasst. Diese sind HIER zu finden.
Schulsport
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Sportentwicklung
Sportaktionstag von Special Olympics: "Gemeinsam in Bewegung"
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