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Verbandsinfos  

25. Corona-Bekämpfungsverordnung online

Hygienekonzept aktualisiert!

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die neue und damit 25. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab kommenden Montag, 23. August 2021 gültig sein wird.

Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend angepasst (Änderungen sind im Hygienekonzept fett markiert) und möchten auf die wichtigsten Punkte kurz eingehen:

  • In der letzten Corona-Bekämpfungsverordnung waren Trainer*innen von der Testpflicht befreit. Das ändert sich ab Montag, sodass sich nun auch Trainer*innen vor dem Training/Wettkampf testen lassen müssen. Für vollständig Geimpfte (nach 14 Tagen) und Genesene (Infektion max. vor 6 Monaten) entfällt die Testpflicht. Ebenso entfällt die Testpflicht für Kinder bis einschließlich 14 Jahre und Schüler*innen.
  • Schüler*innen sind ab sofort ebenfalls von der Testpflicht befreit, weil diese regelmäßig in den Schulen getestet werden. Diese Ergänzung ist neu und kann so das Training auch für Kinder und Jugendliche ab 15 Jahre deutlich erleichtern.
  • Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 350 Zuschauer*innen gibt es eine Ergänzung: In Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35 überschreitet, gilt die Testpflicht. Für vollständig Geimpfte (nach 14 Tagen) und Genesene (Infektion max. vor 6 Monaten) entfällt die Testpflicht. Ebenso entfällt die Testpflicht für Kinder bis einschließlich 14 Jahre und Schüler*innen.

Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Regelungen haben, stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!

Bleiben Sie weiterhin gesund!